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Richtlinien zur gebührenfreien und
gebührenpflichtigen Annahme von Wertstoffen und Abfällen auf den
Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg |
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Das Grundstück auf dem die Wertstoffe bzw. Abfälle angefallen sind muss an die kommunale Müllentsorgung angeschlossen sein. |
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| Anlieferungen aus dem privaten Bereich | |||||||||
| gebührenfrei | ansonsten | Erläuterungen | |||||||
| Altholz, Klasse I und II | bis 0,2 to | 127,00 €/to | Unbehandeltes und behandeltes Holz aus dem Innenbereich. | ||||||
| Altholz, Klasse III | 298,00 €/to bis 0,2 to Staffelpreise lt. Satzung |
Altholz der Klasse III und gemischtes Altholz aller Klassen, auch besonders überwachungsbedürftige Holzreste, wie Eisenbahnschwellen, Jägerzäune, Außenfenster, Außentüren. Näheres zu den Einteilungen der Holzklassen erfahren Sie bei den Abfallberatern des Landkreises. | |||||||
| Altkleider | unbegrenzt | Soweit Verunreinigungen eine Verwertung nicht unmöglich machen. | |||||||
| Asbestabfälle, festgebunden | 178,00 €/to bis 0,2 to Staffelpreise lt. Satzung (1) |
ggf. zusätzlich
Verpackungsmaterial und Zeitaufwand für ordnungsgemäße Verpackung, Würfel- und Platten-BigBags erhalten Sie zum Selbstkostenpreis auf den Wertstoffhöfen (1) Achtung: Bei Anlieferung von Mengen > 50 kg auf der Müllumladestation Erlenbach wird zum Ausgleich der Transportkosten die erhöhte Gebühr von 268,00 €/to erhoben. |
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| Altschuhe | unbegrenzt | ||||||||
| Bauschutt (als Wegematerial für die Deponie geeignet) | bis 0,2 to | 10,00 €/to | Ton- und
Betonziegel, Mauerwerk aus Naturstein, Ziegel, Backstein, kleinere
Betonbrocken ohne Bewehrung. Sonstiger Bauschutt = nichtbrennbarer Abfall |
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| Baustellenabfälle, unsortiert | 298,00 €/to bis 0,2 to Staffelpreise lt. Satzung |
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| Bioabfälle | unbegrenzt | ||||||||
| brennbare
Abfälle einschl. Sperrmüll |
298,00 €/to bis 0,2 to Staffelpreise lt. Satzung |
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| DSD-Material, Verpackungen aller Art | unbegrenzt (2) |
(2) Keine Transportverpackung aus dem Handel | |||||||
| Elektronikschrott | unbegrenzt (3) |
Computer,
Fernseher, Kleingeräte (3) Anlieferung durch Fachhandel nur mit Herkunftsnachweis. |
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| Flachglas, Drahtglas, Kfz-Scheiben | unbegrenzt | Kann zur Zeit unsortiert angeliefert werden. | |||||||
| Grüngut | bis 0,2 to (4) (5) (6) |
20,00 €/to | (4) Für
Anlieferer aus Eichenbühl, Elsenfeld und Erlenbach gilt keine
Mengenbeschränkung. (5) Anlieferungen aus Niedernberg und Sulzbach sind immer gebührenpflichtig (6) Aus der Pflege gewerblichgenutzter Grundstücke die an die kommunale Müllentsorgung angeschlossen sind. Achtung: Anlieferungen von gewerblichen Unternehmen nur mit Herkunftsnachweis. |
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| Kabelreste | unbegrenzt | ||||||||
| Korkabfälle | unbegrenzt | Sofern frei von Kleber und sonstigen Verunreinigungen. | |||||||
| Kühlgeräte | (7) | (8) | Einzelgeräte in
haushaltsüblicher Größe; (7) Anlieferung durch Fachhandel nur mit Herkunftsnachweis aus Haushalten. (8) Ansonsten Abrechnung über privatwirtschaftliche Entsorgungsschiene. |
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| Metall | bis 0,2 to (9) |
144,00 €/to | (9) Anlieferung durch Fachhandel nur mit Herkunftsnachweis aus Haushalten. | ||||||
| Nachtspeichergeräte | (10) | (10) Gegen
Abrufkarte zum Selbstkostenpreis. Spezielles Merkblatt erhältlich. |
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| Nichtbrennbare Abfälle, Bauschutt (soweit nicht Wegebaumaterial) | bis 0,2 to | 144,00 €/to | z.B.:
Sanitärkeramik, Fliesen, Porzellan, Glaswolle, Gipsplatten ohne Styropor,
Asche Anlieferungen größerer Mengen unmittelbar zur Mülldeponie Guggenberg. |
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| Papier | unbegrenzt (11) |
(11) von Grundstücken, die an die kommunale Müllentsorgung angeschlossen sind. | |||||||
| Problemabfälle | unbegrenzt | auch Feuerlöscher | |||||||
| Reifen |
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| Styropor-Verpackungschips | unbegrenzt | ||||||||
| Styropor-Verpackungsformteile | unbegrenzt | ||||||||
| Styropor-Nichtverpackungsbereich | unbegrenzt | verschmutztes, nicht verwertbares Styropor = brennbarer Abfall | |||||||
| Verpackungsfremde Wertstoffe | unbegrenzt | Abfälle aus Kunststoffen und/oder Metallen bis zur Größe, dass sie noch im gelben Sack entsorgt werden können, nicht jedoch Produktions- und Fahrzeugteile. z.B. Salatschüssel aus Metall, Kunststoffeimer, Spielzeug | |||||||
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Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe |
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Abfallberater des Landkreises Miltenberg |
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| Zuständigkeit | Name | Telefon |
| Haushalte, DSD, Sperrmüll, Problemabfälle | Herr Gutsch | 09371/501-381 |
| Bioabfälle, Eigenkompostierung, Sperrmüll | Herr Fischer | 09371/501-380 |
| Gewerbemüll, Geschäftsmüll |
Frau Dr. Vieth Herr Dr. Kohlmann |
09371/501-384 09371/501-385 |
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© Gemeinde Mömlingen
07.06.2002 e-mail to: webmaster |
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